AGB

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Andere Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss

Alle Angebote und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung oder Versendung der Ware zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, soferne von uns nicht Spezialvollmachten erteilt werden.

III. Preise

Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigen uns, die Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Kunden steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen. Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

IV. Lieferung

Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd und sind nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadensersatzansprüchen. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns unter Ausschluss von Gewährleitungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen entweder zu Verlängerung der Fristen, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem wir uns in Verzug befinden. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt.

V. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungsverbot, Auslandslieferungen

Unsere Rechnungen – auch Teilrechnungen – sind zehn Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge fällig. Wechsel oder Schecks werden nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach unserem Ermessen zu widmen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuerhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Weiters ist der Kunde verschuldungsunabhängig verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzten, die sich aus der VO des BmwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10 € zu bezahlen. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung. Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nicht für die Zurückhaltung und die Aufrechnung von Forderungen, welche im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, oder welche von uns anerkannt wurden. Bei Exportgeschäften ist der Kunde alleinig verpflichtet, für die notwendige Export-, Zoll- und sonstige Bewilligungen und dergleichen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr von gekauften Waren. Weiters hat der Kunde sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, ansonsten ist er verpflichtet, allfällige Mehrwertsteuer zu zahlen. Darüber hinaus ist bei Auslandslieferungen die Eröffnung eines unwiderruflichen Dokumentenakkreditivs bei einer von uns zu bestimmenden Bank benutzbar gegen Vorlage der Verschiffungsdokumente oder Speditionsübernahmsbescheinigung, Vorraussetzung für die Lieferung.

VI. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund – auch aus vorangegangenen Geschäften – vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Entgeltes nicht auf. Der Kunde ist zur Weitergabe seines hinsichtlich des Kaufgegenstandes bestehenden Anwartschaftsrechtes im Rahmen seines Geschäftslebens jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des Kaufgegenstandes befugt. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen zu tragen. Die Installation der von uns gelieferten Software und die Einschulung des Kunden auf dieser ist im Verkaufspreis ebenso wenig enthalten, wie Aufbau des und Einschulung am Gerät selbst. Dies gilt auch für Updates, Nach- und Aufrüstungen Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.

VII. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung

  1. Gemeinsame Bestimmungen bei Verbrauchergeschäften und Geschäften, welche nicht unter § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) fallen:

Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornimmt. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Für unseren Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden – ausgenommen Personenschäden bei Verbrauchergeschäften – haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftrags- und Warenwertes nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig.

Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Software besteht nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gemäß den Installationsbedingungen und den Einsatzbedingungen verwendet wird. Da das Auftreten von Softwarefehlern nicht ausgeschlossen werden kann, leisten wir keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Kompatibilität von uns gelieferter Software mit vorhandenen Softwarebauteilen oder Computerprogrammen. Es besteht die Möglichkeit, dass auf Stand-Alone-Basis getestete, von uns verkaufte oder vom Kunden erworbene Produkte, bei gleichzeitiger Verwendung anderer Software auf dem selben Computer bzw. im selben Netzwerk nicht ordnungsgemäß funktionieren. Dafür wird von uns keinerlei Haftung übernommen. Fehlersuche und Mängelbehebung sind vom Kunden nach Zeitaufwand zu üblichen Sätzen zu bezahlen, wenn tatsächlich kein Gewährleistungsfall Ursache des Fehlers bzw. Mangels war.

  1. Bei Geschäften, welche nicht unter § 1 KSchG fallen, gilt darüber hinaus nachstehendes: Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen drei Tagen ab Lieferung bei sonstigem Ausschluss schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zu Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Der Kunde hat die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen.

Eine Haftung unsererseits für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadensersatzes ist ausgeschlossen. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits vom Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen – wie z.B. Werbung und in den Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Bei Anlagen, Ersatzteilen und Geräten berechtigen nur solche Mängel die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, welche die Funktionsfähigkeit und nicht bloß das äußere Erscheinungsbild betreffen. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten Geräteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten . Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang (dazu siehe Punkt IV. Lieferung). Regressforderungen des Kunden im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.

VIII. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

IX. Rechtwahl, Gerichtsstand

Im Rahmen unserer vertraglichen Beziehungen, deren Abwicklung, Beendigung oder daraus resultierender Streitigkeiten gilt zwischen dem Kunden und uns die Anwendung österreichischen Rechtes als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und vergleichbarer internationaler Vereinbarungen ist ausgeschlossen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das in Graz/Austria sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, wobei wir jedoch berechtigt sind, nach unserer Wahl Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anhängig zu machen.

X. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen gilt Unabhängig von jeder Individuellen Vereinbarung über den Zahlungs-/Lieferort und/oder die Übernahme allfälliger Transportkosten der Sitz unseres Unternehmens in Gössendorf b. Graz/Austira als vereinbart.

XI. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

XII. Software

Gehören zum Leistungs-/Kaufgegenstand auch Softwarebauteile oder Computerprogramme, räumen wir dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Ausstellungsort ein. Bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche ist der Kunde nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Zwecken zu verwenden. Bei Zuwiderhandeln hat uns der Kunde auch hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten. Die Auswahl und Spezifikation der von uns angebotenen Software erfolgt durch den Kunden, welcher dafür zu sorgen hat, dass diese mit den technischen Gegebenheiten vor Ort kompatibel sind. Der Kunde ist für die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate verantwortlich. Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und Bedienung ausschließlich aus dem zwischen den Vertragsteilen zu vereinbarendem Pflichtenheft. Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat uns der Kunde vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.

Datenschutzhinweis und Zustimmungserklärung

Die Verkäuferin verpflichtet sich, die im Zuge dieses Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO zu verarbeiten. Sämtliche Informationen zur Datenverarbeitung gemäß § 13 DSGVO  können jederzeit unter www.leupamed.at – DSGVO-Erklärung eingesehen werden.